Anerkannte Nachsuchengespanne

Durch die Änderungsverordnung vom 01.12.2023 wurde in die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) zum 30. Dezember 2023 ein neuer § 20a AVBayJG eingeführt, der die Wildfolge durch anerkannte Nachsuchengespanne regelt.

Ein solches Gespann besteht aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund und kann von den Regierungen (höhere Jagdbehörden) in Bayern auf Antrag anerkannt werden.

In Ergänzung zu bestehenden Wildfolgeregelungen können Revierinhaber (und von diesen beauftragte Jagdausübende) behördlich anerkannte Nachsuchengespanne beauftragen, die bei der Nachsuche Reviergrenzen ohne Zustimmung der betroffenen Revierinhaber überschreiten und das Wild nachsuchen dürfen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt zentral auf seiner Internetseite die Kontaktdaten der von den Regierungen behördlich anerkannten Nachsuchengespanne bereit: https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forsUoberstejagdbehoerde/nachsuchengespanne/

Die Anerkennung ist nicht auf einen Landkreis bzw. kreisfreie Stadt beschränkt, sondern gilt für Nachsuchen in ganz Bayern. Unabhängig davon ist es nach wie vor sinnvoll, dass schriftliche Wildfolgevereinbarungen zwischen Reviernachbarn geschlossen werden.